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In der Regel besteht "Betreutes Wohnen" aus folgenden Bestandteilen:
- barrierefreie Miet-Wohnung
- ambulantem Grundversorgungsservice, z.B. Notruf, Hausmeister, Hilfevermittlung und
- ambulantem 24-Stunden-Wahl-Zusatzservice mit bedarfsgerechten Leistungsangeboten nach
Wahl, insbesondere Pflege-, Fahr-, Einkaufsdienste.
Diese werden in der Regel von privaten oder freigemeinnützigen Trägern erbracht und müssen
jederzeit frei wähl- und abwählbar sein.
Die Serviceleistungen werden so gestaltet, daß sich Grundservice und die frei wählbaren Zusatzleistungen entsprechend ergänzen, um eine bedarfsgerechte Tag- und Nachtversorgung (24 Stunden) zu gewährleisten.
Wohnungen in der Seegartenstrasse 11
Die Wohnungen in der Seegartenstrasse 11 wurden nach den Richtlinien für den öffentlich
geförderten Wohnungsbau (1. Förderweg) errichtet. Die Kaltmiete beträgt € 4,43 / qm
(gerundet).
Die Belegung ist daher an eine Einkommensgrenze der Mieter gebunden, d.h. es muß ein
Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Viernheim beantragt werden.

Alle Wohnungen sind so konzipiert, daß sie auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Der Eingang ist ebenerdig, die Wohnungen in den Obergeschossen sind durch einen rollstuhlgerechten Lift erreichbar.
Räumlichkeiten:
Das Gebäude in der Seegartenstrasse 11 verfügt über folgende Wohnungen:
6 x 2-Personen-Wohnungen mit ca. 55 qm »Klicken Sie hier für den Grundriss
18 x 1-Personen-Wohnungen mit ca. 41 qm »Klicken Sie hier für den Grundriss
Sitzbereiche:
Bereiche in den Obergeschossen
Lagerräume:
24 Bewohnerkeller
Funktionsräume im Kellergeschoss:
- Veranstaltungsraum
Das Entgeld für Betreutes Wohnen setzt sich wie folgt zusammen:
1. Betreuungspauschale
2. Betriebskostenvorschuss
3. Kaltmiete
Betreuung:
Das wesentliche beim Betreuten Wohnen, das diese Wohnform von anderen unterscheidet ist die
Betreuung. Sie setzt sich aus Grundversorgung und abrufbarem Zusatzservice zusammen.
Das Betreuungspaket in der Seegartenstrasse 11 umfasst folgende Grundleistungen:
Betreuung Grundleistungen:
Die nachfolgend aufgeführte Grundleistung wird vom Träger der Betreuten Wohnungen erbracht
bzw. von diesem gewährleistet. In der Seegartenstrasse 11 werden diese Grundleistungen in
Kooperation von einer Arbeitsgemeinschaft erbracht, die sich aus dem Forum der Senioren, der
Johanniter Unfall Hilfe und Caritas Sozialstation zusammensetzt.
Sie beinhalten:
- Tag und Nacht besetzte Notrufbereitschaft
- Vermittlung von persönlichen, pflegerischen ärztlichen und sozialen Hilfen oder Dienstleistungen
außerhalb der Notrufbereitschaft
- Regelmäßige Sprechstunden bei einer im Sozialdienst erfahrenen Kontaktperson
- Angebot einer regelmäßigen Kontaktaufnahme
- Teilnahme an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen im Forum der Senioren
- Teilnahme an den Beschäftigungsangeboten und an Unterstützungsmaßnahmen im FDS
- Nutzung der Gemeinschaftsräume
- Vormerkung für die Aufnahme im Pflegeheim bzw. in der Tagespflege
Die Betreuungspauschale für diese Leistungen beträgt € 76,70 im Monat.
Bei 2-Personen-Haushalten zahlt die 2. Person die Hälfte der Pauschale, € 38,34 im Monat.
Abrufbarer Zusatzservice:
Der abrufbare Zusatzservice umfaßt hauswirtschaftliche, pflegerische und persönliche Hilfen.
Soweit solche Hilfen nicht vom Träger geleistet werden, werden sie von anderen Trägern, Diensten
oder Einrichtungen angeboten und sichergestellt. Die Inanspruchnahme des abrufbaren Zusatz-
services ist freiwillig und geschieht außerdem auf eigene Rechnung.
Hauswirtschaftliche Hilfen:
Folgende hauswirtschaftliche Hilfen könnten im Betreuten Wohnen angeboten werden:
- Hilfe bei Wohnungsreinigung (regelmäßige Reinigung, Fensterreinigung, Großputz
- Hilfe bei Besorgungen, Einkäufen und Beförderungen
- Versorgung mit Mahlzeiten (z.B. Teilnahme am Senioren-Mittagstisch im FDS, Essen auf Rädern)
Pflegerische Hilfen:
Es wird davon ausgegangen, daß die ärztliche Versorgung durch die niedergelassenen Ärzte und
die Ausführung ärztlicher Anordnungen gewährleistet ist.
Im Betreuten Wohnen können im Prinzip alle pflegerischen Hilfen individuell abgerufen werden,
die ambulant angeboten werden.
- vorübergehende Pflege und hauswirtschaltiche Versorgung bei akuter Erkrankung leichterer Art,
- regelmäßige pflegerische Betreuung auf Dauer (z.B. Spritzen, Verbände, Einreibungen, Pflege-
bäder, Hilfe beim Waschen und Anziehen usw.)
Persönliche Betreuungsdienste:
Altenwohnungen sollen in das allgemeine, gemeindliche, soziale und kulturelle Umfeld integriert
sein.
Es können folgende persönliche Betreuungsdienste auf Abruf zur Verfügung gestellt werden:
- Besuchs- und Begleitdienste, Hilfe bei Aus-/Spaziergängen usw.
- Fahrdienste
Mietnebenkosten:
Der Betriebskostenvorschuss enthält üblicherweise:
- Grundsteuer
- Gebäudebrand- und Elemtarversicherungsumlage
- Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Entwässerungskosten
- Hausreinigungskosten
- Kehr- und Streudienst
- Pflege der Grünanlage
- Wasserversorgungskosten
- Hausbeleuchtungskosten
- Schornsteinfeger
- Fahrstuhlkosten
- Hauswartkosten
- Betriebskosten des Kabelanschlusses
- Kosten der Heizung und Warmwasserversorgung
- Müllgebühren
Die tatsächlich entstandenen Nebenkosten werden am Ende des Jahres genau ermittelt und
entsprechend dem individuellen Verbrauch verrechnet.
Derzeit wird ein Betriebskostenvorschuss von:
€ 127,82 für 1-Personen-Haushalte und
€ 168,73 für 2-Personen-Haushalte veranschlagt.
Somit entstehen insgesamt folgende Kosten:
Wohnung Größe in Kaltmiete Nebenkosten- Betreuungs- Summe
qm vorschuss pauschale
1-Personen 40,35 178,66 € 127,82 € 76,70 € 383,18 €
1-Personen 41,42 183,40 € 127,82 € 76,70 € 388,92 €
2-Personen 55,18 244,33 € 168,73 € 115,04 € 528,10 €
Wer kann eine Wohnung anmieten?
Grundsätzlich kann jeder Senior/in ab dem 60. Lebensjahr oder Körperbehinderte (ohne Alters-
begrenzung) eine Wohnung anmieten. Voraussetzung ist, wie bereits erwähnt, ein Wohnberechtigungs-
schein.
Die Vergabe der Wohnungen richtet sich nach den Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen in Hessen, diese betragen abzüglich 102,-- € Werbungskosten und 10% für Krankenkassenbeiträge für:
Alleinstehende: 1.100,- € mtl. 13.200,- € jährl.
Ehepaare: 1.650,- € mtl. 19.800,- € jährl.
Bei Vorliegen einer Behinderung wird, sofern der Betroffene häusliche Pflege benötigt, die
jeweilige Einkommensgrenze wie folgt erhöht:
Schwerbehinderten
unter 80% | € 175,- mtl. | € 2.100,- jährl. |
ab 80% | € 375,- mtl. | € 4.500,- jährl. |
bei 100% | € 375,- mtl. | € 4.500,- jährl. |
(hier ohne Nachweis von häuslicher Pflege)
Die Einkommensprüfung und die Vergabe des Wohnberechtigungsscheins wird von der Wohnungs-
bindungsstelle im Amt für Sozialwesen der Stadtverwaltung Viernheim vorgenommen. Ansprechpartner: Frau Gallion, Tel.: (06204) 988-265